Ihre Fragen - Unsere Antworten
Zur Jahresverbrauchsabrechnung 2023

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Für die Registrierung werden die Kundennummer und Zählernummer benötigt – beides finden Sie auf der Jahresabrechnung.

Allgemeine Fragen zur Jahresabrechnung 2023

Wann erhalte ich mein Guthaben?

Ihr Guthaben aus der Jahresabrechnung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.

Sofern wir zur Auszahlung Ihre Bankverbindung benötigen, finden Sie den Hinweis auf Ihrer Rechnung. Ihre Kontodaten können Sie uns bequem im Kundenportal mitteilen oder Sie schreiben uns hierzu eine E-Mail. Bitte geben Sie bei jedem Schriftverkehr Ihre Kundennummer an.

Wie wurde meine neue Abschlagshöhe ermittelt?

Der kĂĽnftige monatliche Abschlagsbetrag fĂĽr das Jahr 2024 berechnet sich anhand des Vorjahresverbrauchs (2023) und den jeweils ab dem 01.01.2024 bzw. im Strom zusätzlich ab dem 01.03.2024 gĂĽltigen Preisen Ihres Tarifs. 

Zu viel gezahlte Abschläge erhalten Sie bei der nächsten Jahresabrechnung zurück; zu wenig entrichtete Energiekosten werden durch uns nachgefordert.

Das Auslaufen der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas- und Fernwärmelieferungen im Jahr 2024 findet ebenso Berücksichtigung auf die Abschlagsbeträge. Wir gehen derzeit davon aus, dass ab dem 01.04.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf Gas- und Fernwärmelieferungen gilt. Eine finale Entscheidung der Bundesregierung steht allerdings noch aus (Stand 08.02.2024). (siehe nächste Frage)

Weshalb ist eine Preisanpassung im Strom zum 1. März nötig?

Zum 1. Januar 2024 verdoppelten die Betreiber der StromĂĽbertragungsnetze in Deutschland die Entgelte fĂĽr die Netznutzung von durchschnittlich 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent. Grund hierfĂĽr war die Entscheidung der Bundesregierung, den geplanten Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro fĂĽr Ăśbertragungsnetzbetreiber ĂĽberraschend zu streichen. Diese ungeplanten Kostensteigerungen zwingen die Meininger Stadtwerke dazu, ihre Strompreise zum 1. März anzupassen. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Pressemitteilung. 

Warum sind bei meinen zukünftigen Abschlagsbeträgen zwei Kästchen abgebildet?

Es ergibt sich in diesem Jahr eine Besonderheit bei den Abschlagsbeträgen für Gas- und Fernwärmelieferungen. In diesem Fall werden auf Ihrer Jahresrechnung zwei Kästchen für die zukünftig zu zahlenden Abschlagsbeträge abgebildet.

Dies liegt an der befristeten Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Fernwärmelieferungen von 19 % auf 7 %, die im laufenden Jahr 2024 enden wird. Ab welchem Zeitpunkt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gelten wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gingen wir davon aus, dass die Umsatzsteuersenkung zum 31.03.2024 auslaufen wird, weshalb wir die Abschlagsmitteilung wie folgt unterteilt haben:

Das erste Kästchen bezieht sich auf die Abschläge fĂĽr die Monate Februar und März 2024. Der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Fernwärmelieferungen beträgt fĂĽr diesen Zeitraum noch 7 %. 

Das zweite Kästchen bezieht sich auf die Abschläge der Monate April bis Dezember 2024. Für den restlichen Zeitraum des Jahres gilt vermutlich wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % auf Gas- und Fernwärmelieferungen.

Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag anpassen?

Erwarten Sie durch einen Gerätekauf oder andere Umstände einen höheren Verbrauch? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Abschlagsbeträge rechtzeitig nach oben anzupassen, damit Sie bei der nachfolgenden Jahresabrechnung mit keiner hohen Nachzahlung rechnen müssen.

Abschlagserhöhungen können Sie bei uns auf den ĂĽblichen Wegen vornehmen. Besonders bequem geht dies rund um die Uhr ĂĽber unser Kundenportal.

Sofern Sie Ihren Abschlag senken möchten, ist dies im Kundenportal nicht möglich. Bitte teilen Sie uns in einem solchen Fall die gewünschte Höhe samt entsprechenden Nachweisen (z.B. aktuellen Zählerstand) bitte per E-Mail mit. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.

Wie viele Abschläge müssen gezahlt werden?

Für ein volles Kalenderjahr sind bei den Stadtwerken Meiningen elf Abschlagszahlungen zu leisten – von Februar bis Dezember. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung bzw. bei Neukunden Ihrem Begrüßungsschreiben.

Was ist unter „zuzüglich bestehende Forderung“, „angeforderten Abschlägen“ und „abzüglich bestehendes Guthaben“ zu verstehen?

Der Betrag der „angeforderten Abschläge“ ergibt sich aus den jeweiligen bis zum Stichtag 31.12. vereinbarten bzw. durch uns angeforderten Abschlägen. 

Sollten Sie nicht alle angeforderten Abschläge oder Gebühren (Mahn- und Sperrkosten u.Ä.) beglichen haben, erscheint auf der Rechnung die Position „zuzüglich bestehende Forderung“.

Gegebenenfalls zu viel entrichtete Abschläge oder ein aus der letzten Jahresrechnung bestehendes Guthaben sind unter der Position „abzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt.

Wie wurden meine Zählerstände ermittelt?

Hierfür gibt es unterschiedliche Verfahren, die ggf. miteinander kombiniert werden, um Ihren Zählerstand zum jeweiligen Stichtag zu ermitteln:

Ablesung Netzbetreiber bzw. EVU:

Im November und Dezember 2023 erfolgte die Ablesung der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im Netzgebiet der Stadtwerke Meiningen. Befindet sich die Entnahmestelle nicht im Netz der Stadtwerke Meiningen, stellt uns Ihr Netzbetreiber in den meisten Fällen mindestens einmal im Jahr einen Zählerstand zur Verfügung.

Ablesung Kunde:

Möglicherweise haben Sie uns Ende des vergangenen Jahres auch selbst abgelesene Zählerstände übermittelt.

Hochrechnung:

Wurde Ihr Zähler nicht exakt zum 31.12.2023 abgelesen, wird Ihr Zählerstand zum Stichtag automatisch rechnerisch ermittelt. Dieser Vorgang wird auch als Hochrechnung bezeichnet.

Schätzung:

Liegt die letzte Ablesung weiter zurück, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Verbrauchsabrechnung geschätzt.

Einen Hinweis auf die entsprechenden Verfahren finden Sie innerhalb der Verbrauchsermittlung auf Ihrer Jahresabrechnung.

Auf der Rechnung wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) angegeben, auf meinem Zähler steht der Verbrauch aber nur in Kubikmeter (m³). Wie wird das umgerechnet?

Energiegehalt und Volumen des Erdgases können abhängig von Druck und Temperatur variieren. Daher müssen die Kubikmeter durch eine Umrechnungsformel (m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh) in Kilowattstunden umgerechnet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie die Angaben zum Brennwert und die Zustandszahl direkt auf Ihrer Rechnung.

Die Rechnung erscheint mir zu hoch! Was kann ich tun?

Bitte überprüfen Sie zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2023 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.

Nur sofern offensichtliche Fehler vorliegen, berechtigt dies zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung.

Mein Guthaben ist sehr hoch! Kann das stimmen?

Sofern Sie Zweifel haben, vergleichen Sie auch in diesem Fall bitte zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2023 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.

Was kann ich tun, wenn ich meine Nachzahlung nicht begleichen kann?

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – gemeinsam finden wir eine Lösung.

An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?

Fragen und Beschwerden richten Sie bitte an:

Stadtwerke Meiningen GmbH
Utendorfer StraĂźe 122
98617 Meiningen
Telefon: 03693 484-300
Telefax: 03693 484-369
Internet: www.stadtwerke-meiningen.de
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-meiningen.de

Wir sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von einem Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Wir sind verpflichtet an einem solchem Verfahren teilzunehmen. Im Bereich Fernwärme nehmen wir nicht teil.

Voraussetzung für die Beantragung eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und innerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
FriedrichstraĂźe 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 0
Telefax: 030 2757240 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Fragen zu den Energiepreisbremsen

Profitiere ich von den Energiepreisbremsen? Ist dies in den Abschlagsbeträgen bereits berücksichtigt? Wie werde ich informiert?

Die im Herbst 2022 aufgrund der Energiepreiskrise eingefĂĽhrten Energiepreisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt, da die angebotenen Preise fĂĽr Strom und Gas in der Regel wieder unter dem Preisniveau liegen, die durch die Energiepreisbremsen garantiert wurden. 

Von der Energiepreisbremse waren nur wenige unserer Kunden betroffen, da unsere Strom- und Gaspreise größtenteils unterhalb der Referenzpreise der Energiepreisbremse lagen. Entsprechenden Kunden haben wir im März 2023 die wichtigsten Informationen zur Energiepreisbremse Ihres Energieliefervertrages mitgeteilt.

Im Zusammenhang mit der Jahresrechnung werden nun auch die Energiepreisbremsen abgerechnet. Details sind in der Musterrechnung zur Energiepreisbremse aufgefĂĽhrt. DarĂĽber hinaus gehende RĂĽckfragen hierzu beantworten wir gern individuell. 

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