Ab 6. Juni 2025: Gesetzliche Neuerungen bei Umzügen und Lieferantenwechsel für Stromverträge
Ab dem 6. Juni 2025 treten grundlegende Änderungen in der Marktkommunikation der Energiewirtschaft in Kraft. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ist es Energieversorgern nicht länger möglich, rückwirkende An- und Abmeldungen durchzuführen. Künftig ist die Belieferung mit Strom nur noch mit Wirkung für die Zukunft änderbar – Rückdatierungen sind nicht mehr zulässig und technisch nicht umsetzbar.
Dadurch ändern sich auch die Fristen und Meldeprozesse für Umzüge:
• Ein- und Auszüge müssen im Vorfeld gemeldet werden, bei Auszug idealerweise zeitgleich mit der Kündigung beim derzeitigen Vermieter oder Eigentümer bzw. sobald für den Einzug alle zur Bearbeitung notwendigen Daten vorliegen.
• Zählerstand bei Wohnungsübergabe bzw. am Umzugstag ablesen und möglichst taggleich übermitteln
• Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich
Beim Anbieterwechsel gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. In der Grundversorgung sind dies gemäß §20 Abs. 1 StromGVV zwei Wochen.
Aus Überzeugung: Stark für unsere Stadt
Seit 1991 sind wir, die Stadtwerke Meiningen GmbH, ein hundertprozentiges Unternehmen der Stadt und ein Teil von Meiningen. Als starker Partner versorgen wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wasser, unterstützen die lokale und regionale Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Darüber hinaus erbringen wir viele Dienstleistungen, die das Leben in Meiningen lebenswerter machen. Wir betreiben zum Beispiel zentral gelegene Parkhäuser und -flächen zur Förderung und Unterstützung der Einkaufsmöglichkeiten und des Lebens in der Stadt. Wir betreiben das Freizeitzentrum Rohrer Stirn mit seiner besonderen Bade- und Saunawelt und dem hervorragenden Restaurant und bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern so die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung vom Alltag. Als starker Partner gehören wir als Stadtwerke einfach zu Meiningen.

