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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Downloads für unsere Marktpartner. Als Verteilnetzbetreiber im Bereich Strom sind die Stadtwerke Meiningen in den Ortschaften Meiningen (einschließlich OT Herpf und Dreißigacker), Utendorf, Schwarza, Kühndorf und Christes tätig. Als Verteilnetzbetreiber im Bereich Gas sind die Stadtwerke Meiningen für die Weiterverteilung des Gases im Ortsnetz Meiningen zuständig.

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Netzzugang

Messstellenbetrieb

Das in Deutschland verabschiedete Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen ab 2017 fest. 

Die Stadtwerke Meiningen GmbH nimmt als Betreiber des Stromnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS).

Während der digitale Stromzähler zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Dazu wird der digitale Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, erweitert und wird so zum intelligente Messsystem.  Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze. 

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW,

Vertragliches

Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat mit Beschluss vom 20.11.2025 (Az.:BK6-24-125) einen bundeseinheitlichen Messstellenbetreiberrahmenvertrag (kurz: MSB-RV) veröffentlicht. Diese Festlegung betrifft ausschließlich den Strom-Messstellenbetrieb. Für die Anwendung der neuen Vorgaben ist eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2026 vorgesehen. 

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Stromnetzbetreiber und den in seinem Netzgebiet tätigen wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

  • Standardisierte Vertragsbedingungen für Messstellenverträge mit dem Stromlieferanten sowie
  • Standardisierte Vertragsbedingungen für Messstellenverträge mit dem Anschlussnutzer i.S.d. MsbG (Letztverbraucher oder EEG-/KWKG-Anlagenbetreiber). 

Als Anlage ist bei Messstellenverträgen mit dem Anschlussnutzer das ebenfalls von der BNetzA festgelegte Formblatt nach § 54 MsbG beizufügen. Dieses enthält eine Übersicht über die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation, die durch das oder mit Hilfe des Smart-Meter-Gateways erfolgt. Dies sind insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält.

Hier finden für Sie alle notwendigen Dokumente und Verträge, wenn Sie den Messstellenbetrieb oder die Messung übernehmen möchten.

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