Fäkalienabfuhr 2025
Die Entsorgung der Fäkalien aus Kleinkläranlagen, für deren Leerung die Städtische Abwasserentsorgung Meiningen verantwortlich ist, wird voraussichtlich im Zeitraum zwischen 14. April und 9. Mai 2025 stattfinden. Hier finden Sie die genauen Termine für die einzelnen Gebiete
Die Arbeitsweise unserer Kläranlage
Die Abwasseraufbereitung erfolgt in drei Verfahrensschritten und umfasst die mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung. Täglich reinigen wir in der Meininger Kläranlage von 2.500 m³ bis max. 17.000 m³ Abwasser und führen es sauber und ökologisch zurück in die Werra und den Wasserkreislauf.
Mechanische Reinigung
Um das Hauptpumpwerk vor Verstopfungen zu schützen, ist ein Grobrechen installiert. Der Stababstand beträgt 50 mm. Alle größeren und festen Bestandteile werden damit aus dem Abwasserstrom entfernt. Das Rechengut wird gewaschen, gepresst und in Container abgeworfen sowie thermisch verwertet.


Biologische Reinigung
In einer runden Kombinationsbeckenanlage sind zwei Belebungsbecken zur aeroben Schlammstabilisierung vorhanden. Diese haben einen Rauminhalt von jeweils 5.800 m³. In den Becken findet neben dem biologischen Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorabbau auch die Schlammstabilisierung statt. Über das Verteiler- und Mischbauwerk werden die Abwasser- und Schlammströme in die beiden Nachklärungsbecken verteilt. Diese haben ein Raumvolumen von jeweils 1.660 m³. Die abwechselnde Belüftung des Abwasser- und Belebtschlammgemisches mit Luftsauerstoff sorgt dafür, dass am Ende des Verfahrensschrittes der Nährstoff „Stickstoff“ gasförmig in die Atmosphäre entweicht. Das geklärte Abwasser wird über eine Ablaufleitung im Nachklärbecken abgezogen. Nach der Mengenmessung im Ablaufmessschacht wird es in sauberem Zustand in die Werra eingeleitet.
Chemische Reinigungsstufe
Der Nährstoff „Phosphor“ lagert sich im Schlamm an und wird im Überschussschlamm aus dem System entfernt. Bei Bedarf kann ein chemisches Fällmittel zugegeben werden, um diesen Prozess zu unterstützen. Perspektivisch soll das Phosphor wieder rückgewonnen werden, um es z.B. als Dünger in der Landwirtschaft einzusetzen.

Ein besonderer Service für Camper
Mo - Mi | 8:00 - 14.00 Uhr |
Do | 8:00 - 17:00 Uhr |
Fr | 8:00 - 12:00 Uhr |
Hinweise bei potentieller bzw. akuter Hochwassergefahr
Schwere Regenfälle können zu katastrophalen Überschwemmungen führen. Nehmen Sie daher die örtlichen Warnmeldungen stets ernst. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) empfiehlt:
- Frühzeitige und vorsorgliche Maßnahmen treffen.
- Bereithalten von Notfallgepäck.
- Strom und Heizung in überflutungsgefährdeten Räumen abschalten (Stromschlaggefahr!).
- Hochwassergefährdete Räume früh genug ausräumen, elektrische Geräte dabei priorisieren.
- Mit dem Auspumpen des Wassers im Keller warten, bis das Hochwasser komplett abgelaufen ist.
Die vollständigen Empfehlungen finden Sie hier:
Fäkalienabfuhr 2025 – Stadt Meiningen
Die Entsorgung der Fäkalien aus Kleinkläranlagen, für deren Leerung die Städtische Abwasserentsorgung Meiningen verantwortlich ist, wird voraussichtlich zu folgenden Terminen vorgenommen:
Mo., 14.04.2025 | Gebiet I
Am Anger |
Auf dem Drachenberg |
Dolmarstraße |
I.+II. Tongraben |
Maßfelder Weg |
Platzwiese |
Stiefelsgraben |
Weißer Weg |
Welkershausen |
Zur Quelle |
Mo., 28.04.2025 | Gebiet II
Helenenstraße |
Landsberger Straße |
Mo., 12.05.2025 | Gebiet III
Am Flutgraben |
Am Stein |
Am Wandervogel |
An der Morgenleite |
In der Helba |
Rohrer Straße |
Mo., 26.05.2025 | Gebiet IV
An der Hauptstraße |
Henneberger Straße |
Herpfer Straße |
Neumühlenweg |
Stillhof |
Walkmühlenweg |
Mo.,26.05.2025 | Gebiet V
Am kurzen Weg |
Donopskuppe |
Innsbrucker Weg |
Kärntner Straße |
Villacher Stiege |
Wichtige Hinweise
Das durch die SWM beauftragte Unternehmen ist die Fa. Saugwagen „Haselgrund“ (SWH) aus Steinbach-Hallenberg.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, den Zugang zu den Kleinkläranlagen – auch bei Abwesenheit – zu gewährleisten.
Gemäß § 4 und 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Meiningen sind Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück das dort anfallende Abwasser nicht in eine öffentliche Entwässerungseinrichtung mit Zentralkläranlage eingeleitet werden kann, berechtigt und verpflichtet die öffentliche Fäkalschlammentsorgung zu benutzen.
Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, die Leerung zu verweigern bzw. die von uns beauftragte Abfuhrmenge zu minimieren.
Zu Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Meyer unter der Telefonnummer 03693 484-542.