THG-Quote einfach erklärt
Mit Ihrem Elektrofahrzeug von der jährlichen THG-Prämie profitieren
Seit 2022 können Halterinnen und Halter reiner batterieelektrischer Fahrzeuge die pauschal ermittelte Strommenge ihres Fahrzeuges für die THG-Quote anrechnen und vermarkten lassen. Das Umweltbundesamt bescheinigt dafür auf Antrag die anrechenbare Strommenge und die daraus berechneten Treibhausgasemissionen. Verpflichtete Unternehmen können diese Bescheinigung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Treibhausgasemissionsquote einsetzen.
In wenigen Schritten zur THG-Prämie
Unterlagen bereithalten
Für die Registrierung benötigen Sie: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres E-Fahrzeugs und Ihre Bankverbindung.
Online registrieren
Über den folgenden Link gelangen Sie zum THG-Quoten-Service unseres Kooperationspartners. Dort wählen Sie das verfügbare Prämienmodell aus und schließen den Vertrag direkt mit dem Anbieter ab.
Prämienmodell wählen
Wählen Sie das Modell zur Auszahlung der THG-Prämie.
Die aktuelle Einreichungsfrist für das jeweilige Kalenderjahr wird Ihnen im Registrierungsportal angezeigt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Vermarktung über den angebotenen Service für das betreffende Jahr nicht mehr möglich.
Hinweis zur Abwicklung
Die Abwicklung erfolgt über unseren Kooperationspartner, die mint future GmbH. Sie schließen den Vertrag zur Vermarktung Ihrer THG-Quote direkt mit der mint future GmbH ab. Der Kooperationspartner übernimmt die weitere Abwicklung, einschließlich der Beantragung der Bescheinigung beim Umweltbundesamt und der Auszahlung entsprechend dem gewählten Prämienmodell. Die Stadtwerke Meiningen vermitteln lediglich den Zugang zu diesem Angebot und werden nicht Vertragspartner.
Fragen zum THG-Quoten-Service
Unternehmen, die bestimmte Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen eine gesetzlich festgelegte Treibhausgasminderungsquote erfüllen. Dafür können sie unter anderem anrechenbare Mengen aus erneuerbaren Kraftstoffen und elektrischem Strom einsetzen oder entsprechende Quotenübertragungen erwerben. Wird die gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt, kann eine Ausgleichsabgabe anfallen.
Die gesetzliche Grundlage für die THG-Quote findet sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV).
Für reine Elektrofahrzeuge wird nach den gesetzlichen Vorgaben eine pauschale Strommenge ermittelt. Das Umweltbundesamt kann diese Strommenge und die daraus berechneten Treibhausgasemissionen bescheinigen. Die Bescheinigung kann anschließend durch einen Dienstleister vermarktet werden. Aus dem Erlös kann entsprechend dem gewählten Modell eine Prämie an Sie ausgezahlt werden.
Die Höhe der möglichen Auszahlung hängt vom aktuellen Marktwert der THG-Quote und vom gewählten Prämienmodell des Kooperationspartners ab. Die derzeit verfügbaren Modelle und Konditionen werden Ihnen vor Vertragsabschluss im Registrierungsportal angezeigt.
Die THG-Quote kann für jedes quotenberechtigte Fahrzeug einmal pro Kalenderjahr vermarktet werden. Voraussetzung ist, dass sie für das betreffende Fahrzeug und Kalenderjahr noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht wurde.
Neben Ihren persönlichen Daten benötigen Sie ein aktuelles, gut lesbares Foto oder einen Scan der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Dokument laden Sie direkt im Registrierungsportal unseres Kooperationspartners hoch.
Nach der derzeitigen steuerlichen Verwaltungsauffassung sind Erlöse aus der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen können andere steuerliche Regelungen gelten. Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Auch reine Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen können grundsätzlich für die THG-Quote registriert werden. Antragsberechtigt ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Halterin beziehungsweise der eingetragene Halter. Die Erlöse sind gegebenenfalls steuerlich als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Bei einem Leasingfahrzeug können Sie die THG-Quote beantragen, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halterin oder Halter eingetragen sind und die Quote für das Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr noch nicht vermarktet wurde.
Nein. Für die pauschale Anrechnung sind grundsätzlich nur reine batterieelektrische Fahrzeuge quotenberechtigt. Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Die Bearbeitung und Bescheinigung durch das Umweltbundesamt kann mehrere Monate dauern. Den aktuellen Status Ihrer Einreichung finden Sie in der Fahrzeugübersicht des Registrierungsportals. Die Auszahlung erfolgt nach den Bedingungen des von Ihnen gewählten Prämienmodells.
Bei reinen Elektro-Pkw richtet sich die pauschal anrechenbare Strommenge grundsätzlich nicht nach dem konkreten Fahrzeugmodell. Für andere Fahrzeugklassen, beispielsweise Elektrobusse oder Elektro-Lkw, können abweichende Werte und Voraussetzungen gelten.
Der derzeitige gesetzliche Rahmen enthält Vorgaben für die Treibhausgasminderungsquote bis einschließlich 2030. Künftige gesetzliche Änderungen sind möglich.
Anfragen zur Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer im Registrierungsportal gespeicherten Daten richten Sie bitte an den dort genannten Verantwortlichen. Eine Löschung ist möglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere rechtliche Gründe entgegenstehen.
Informationen zur Verarbeitung, Speicherung und Sicherung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Registrierungsportals. Verantwortlich für die dortige Datenverarbeitung ist der im Portal genannte Anbieter.
