Grundversorgung Gas

Als Grundversorger beliefern wir Haushaltskunden in unserem Grundversorgungsgebiet gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen mit Erdgas in Niederdruck.

Grundversorgung auf einen Blick

Informationen zur Grundversorgung

Was bedeutet Grundversorgung und wo ist sie verfügbar?

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Erdgas beliefert. Der zuständige Grundversorger wird alle frei Jahre durch den örtlichen Netzbetreiber ermittelt.

Bitte beachten Sie: In manchen Netzgebieten gibt es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger.

Die Erdgas-Grundversorgung der Stadtwerke Meiningen ist ausschließlich in deren Grundversorgungsgebiet verfügbar. Dieses umfasst die Meininger Kernstadt sowie die Ortsteile Dreißigacker, Herpf, Utendorf und Sülzfeld.

Alle weiteren Ortsteile von Meiningen bzw. am Ortsrand der Stadt Meiningen gelegene Anschlüsse, die nicht im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Meiningen liegen, sind einem anderen Grundversorger zugeordnet.

Wem steht die Grundversorgung wann zur Verfügung?

Die Grundversorgung steht Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zur Verfügung. Dazu zählen Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen. Auch gewerblich, beruflich oder landwirtschaftlich genutzte Verbrauchsstellen können darunterfallen, wenn der Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigt.

Wenn Sie nach einem Einzug Erdgas entnehmen und der Verbrauch keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann, kommt durch die Energieentnahme ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Die Ersatzversorgung ist auf höchstens drei Monate begrenzt. Schließen Haushaltskunden innerhalb dieses Zeitraums keinen neuen Erdgasliefervertrag ab, kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Belieferung in der Grundversorgung anschließen. Wir empfehlen deshalb, rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abzuschließen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in der Grundversorgung?

Grundlage für die Belieferung mit Erdgas innerhalb eines Grundversorgungsverhältnisses sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) und die Ergänzenden Bedingungen Erdgas der Stadtwerke Meiningen GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

Wie ist die Laufzeit der Grundversorgung?

Der Grundversorgungsvertrag läuft unbefristet und hat keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können ihn jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen und Abschläge mittels unterschiedlicher Zahlungsweisen zu begleichen. Zur Verfügung steht Ihnen: SEPA-Lastschrift-Mandat, Überweisung oder Barzahlung am Kassenautomaten.

Welche Preise gelten in der Grundversorgung?

Das aktuelle Preisblatt steht für Sie am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

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