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Verhaltenskodex

Verhaltenskodex des Stadtwerke Meiningen Konzerns

 

Vorwort

Unsere Leistungen sind eine wesentliche Grundlage für das tägliche Leben der Menschen und den Erfolg der Unternehmen in Meiningen und der Region. Wir arbeiten an Lösungen für Herausforderungen unserer Zeit und übernehmen Verantwortung für Menschen, Ressourcen und die Umwelt. Die in den Unternehmenszielen formulierten Werte Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit, Verlässlichkeit und Verantwortung sind Grundlage für unser Handeln.

Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg und wird von unseren Geschäftspartnern und Kunden positiv wahrgenommen. Integrität bedeutet korrektes und angemessenes Verhalten bei der Durchführung unserer Geschäfte und im Unternehmensalltag. Als kommunales Unternehmen nehmen wir eine besondere Vorbildfunktion ein. Schon ein einziger Verstoß kann uns gravierenden Schaden zufügen.

Wie der Stadtwerke Meiningen Konzern in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, hängt maßgeblich von jedem Einzelnen ab. Indem wir unser Handeln an hohen ethischen und rechtlichen Standards ausrichten, schaffen wir Vertrauen, beugen Konfliktsituationen vor und schützen das Ansehen unseres Unternehmens. Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen, hat daher eine hohe Bedeutung für den Stadtwerke Meiningen Konzern.

Im Einklang mit den Unternehmenszielen enthält dieser Verhaltenskodex verbindliche Regelungen und Grundsätze für ein rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Verhalten der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtwerke Meiningen Konzerns. Jeder Einzelne ist persönlich dafür verantwortlich, die nachfolgend formulierten Regeln einzuhalten. Die Geschäftsleitung und die Führungskräfte nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein.

Ein Verhaltenskodex kann niemals für alle Situationen eindeutige Antworten geben. Ansprechpartner bei Zweifeln ist die direkte Führungskraft. Darüber hinaus steht die Stabsstelle Konzernrevision für Rückfragen zur Verfügung.

 

1. Anwendungsbereich und Zielsetzung

Dieser Verhaltenskodex gilt für sämtliche Gesellschaften des SWM Konzerns. Bei Gesellschaften außerhalb der SWM, an denen eine SWM-Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Beteiligungsgesellschaften), ist auf die Anwendung der Grundsätze des vorliegenden Verhaltenskodexes hinzuwirken.

Der Verhaltenskodex beinhaltet als Konzernrichtlinie die grundlegenden Verhaltensregeln, die von allen Mitarbeitern und den Mitgliedern der Geschäftsführungen der SWM-Gesellschaften zu beachten sind. Er stellt das übergeordnete Compliance Regelwerk dar und wird durch darunter liegende Regelwerke wie Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen weiter konkretisiert.

 

2. Verhaltensgrundsätze

2.1 Recht und Gesetz

In allen Bereichen ihres unternehmerischen Handelns gelten für den Stadtwerke Meiningen Konzern und ihre Mitarbeiter Gesetze, Verordnungen und vergleichbare Vorschriften sowie interne Regelungen. Der Stadtwerke Meiningen Konzern bekennt sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle in ihrem Arbeitsumfeld anwendbaren Gesetze sowie externe und interne Vorschriften zu beachten.

 

2.2 Rechts- oder Regelverstöße

Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, bei möglichen Rechts- oder Regelverstößen seinen Vorgesetzten oder die jeweils kompetenten Ansprechpartner im Unternehmen zu informieren.

Darüber hinaus können Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten sowie sonstige Dritte auf mögliche Verstöße hinweisen, wenn sie einen Verdacht auf illegale Geschäftspraktiken wie Korruption, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Kartellrecht oder ähnliche Verstöße mit Bezug auf ein Unternehmen des Stadtwerke Meiningen Konzerns haben. Entsprechende Hinweise nimmt die Stabsstelle Konzernrevision entgegen.

 

2.3 Verantwortung für regelkonformes Verhalten

Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, in seinem Verantwortungsbereich Recht und Gesetz einzuhalten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich des eigenen Verhaltens oder des Verhaltens eines anderen ist kompetenter Rat einzuholen.

Jede Führungskraft ist Vorbild und hat ihr Handeln in besonderem Maße an den Verhaltensgrundsätzen auszurichten. Durch regelmäßige Information und Aufklärung über die für den Arbeitsbereich relevanten Pflichten und Befugnisse fördert die Führungskraft das regelkonforme Verhalten ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen ihrer Führungsaufgabe beugen Führungskräfte nicht akzeptablem Verhalten vor. Sie tragen dafür Verantwortung, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Regelverstöße geschehen, die durch angemessene Organisation und Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Bei Verstößen ergreifen sie die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen (Ziffer 7).

 

2.4 Handlung im Interesse und zum Wohl des Stadtwerke Meiningen Konzerns

Das Handeln der Mitarbeiter richtet sich an dem Interesse und dem Wohl des Stadtwerke Meiningen Konzerns aus. Die Interessen des Stadtwerke Meiningen Konzerns sind vorrangig vor den Interessen einzelner Unternehmen, Unternehmensbereiche oder Organisationseinheiten. Eine Besserstellung einzelner Bereiche zu Lasten anderer Bereiche ist nur zulässig, wenn dies für den Stadtwerke Meiningen Konzern insgesamt vorteilhaft ist. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen, die sich auf andere Organisationseinheiten auswirken, sind auch die entsprechenden Folgekosten für die anderen Organisationseinheiten mit anzusetzen. Zudem sind wir der Eigentümerin, der Stadt Meiningen, verpflichtet. Wir achten und respektieren die demokratischen und kommunalen Entscheidungen und Entscheidungsprozesse. Wir berücksichtigen die Interessen der Stadt Meiningen.

 

2.5 Kooperation und Kollegialität

Der Umgang miteinander ist über alle Bereiche und Hierarchien geprägt von Wertschätzung, Kollegialität, Teamgeist, Professionalität und Menschlichkeit. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen sind zu respektieren und zu achten. Dies gilt auch für das Verhalten der Mitarbeiter nach außen. Diskriminierung, Belästigung und Beleidigung sind unzulässig und werden nicht toleriert. Kein Mitarbeiter oder Bewerber darf aus Gründen der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der Nationalität, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die gesetzlichen Urlaubs-, Krankheits- sowie Kündigungsregelungen werden beachtet. Vereinbarte Mindestlöhne und Sozialstandards werden nicht unterschritten. Die Gesetze zu dem Verbot von Kinderarbeit werden eingehalten. Eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, bestimmt durch einen offenen und konstruktiven Dialog sowie gegenseitigen Respekt, ist maßgeblicher Bestandteil der Unternehmenspolitik. Die betriebliche Mitbestimmung wird geachtet.

 

2.6 Sorgfältige Entscheidungen

Entscheidungen im Unternehmen sind mit der erforderlichen Sorgfalt zu treffen. Dies bedeutet, dass Entscheidungen angemessen vorzubereiten und dabei alle relevanten Entscheidungsalternativen mit ihren Auswirkungen einzubeziehen sind. Entscheidungen müssen sich am Wohl des Stadtwerke Meiningen Konzerns ausrichten und frei von sachfremden Einflüssen und Sonderinteressen sein. Zur Vorbereitung von Entscheidungen sind alle erforderlichen Informationen zu den relevanten Gesichtspunkten einzuholen, die relevanten internen Fachbereiche oder Ansprechpartner angemessen einzubinden und deren fachliche Stellungnahmen zu berücksichtigen.

 

2.7 Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft

Wir engagieren uns für eine intakte Umwelt, die Energiewende, sauberes Trinkwasser und nachhaltige Mobilität. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten bedenken wir die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft und setzen uns für umweltschonende und gesundheitserhaltende Maßnahmen ein. Bei unseren Kunden fördern wir den effizienten Umgang mit Energie und Wasser.

 

3. Umgang mit Einrichtungen und Eigentum des Stadtwerke Meiningen Konzerns

Nutzung der Einrichtungen und des Eigentums des Stadtwerke Meiningen Konzerns

Betriebliche Einrichtungen und Eigentum des Stadtwerke Meiningen Konzerns, z. B. Fahrzeuge, Werkzeuge, Ersatzteile, Büromaterial, Dokumente, Computer, Drucker, Kopierer und Datenträger, dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden und nicht aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden, wenn von hierzu autorisierten Personen oder Gremien oder in internen Vorschriften nicht etwas anderes festgelegt worden ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Eigentum des Stadtwerke Meiningen Konzerns vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen.

 

4. lnteressenskonflikte

4.1 Vermeidung von lnteressenskonflikten

Die privaten Interessen des Mitarbeiters und die Interessen des Unternehmens sind voneinander zu trennen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Interessenkonflikte entstehen dann, wenn Mitarbeiter zum Nachteil der Interessen des Stadtwerke Meiningen Konzerns eigene Aktivitäten oder persönliche Interessen verfolgen. Der Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner betrieblichen Aufgaben bestehen könnte, seiner Führungskraft schriftlich mitzuteilen. Davon unberührt bleiben die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Geltendmachung der sich aus dem Gesetz, aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergebenden Rechte des Arbeitnehmers. Die nachfolgenden Regelungen sind dabei besonders zu beachten.

 

4.2 Private Beauftragung von Firmen aus der geschäftlichen Tätigkeit

Mitarbeiter dürfen keine privaten Aufträge von Firmen ausführen lassen, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit im Stadtwerke Meiningen Konzern geschäftlich zu tun haben. Dies gilt im Besonderen, wenn der Mitarbeiter auf die Beauftragung der Firma für den Stadtwerke Meiningen Konzern direkt oder indirekt Einfluss hat oder Einfluss nehmen kann. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, die zu marktüblichen Konditionen eingegangen werden. Ist eine Beauftragung in einem Ausnahmefall erforderlich oder sinnvoll, so hat der Mitarbeiter dies seiner Führungskraft anzuzeigen. Ist ein Mitarbeiter an dem Gesellschaftsvermögen eines Geschäftspartners einer SWM-Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt oder ist er für einen Geschäftspartner einer SWM-Gesellschaft tätig (z. B. als Berater, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat), muss er dies der Personalabteilung anzeigen, wenn er mit dem jeweiligen Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit im Stadtwerke Meiningen Konzern befasst ist.

 

4.3 Unternehmerische Geschäftsbeziehungen von Mitarbeitern oder deren Angehörigen

Mitarbeitern ist es untersagt, eine eigene unternehmerische Tätigkeit oder die von Angehörigen einer SWM-Gesellschaft anzubieten oder gegenüber einer SWM-Gesellschaft zu erbringen. Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes und der Genehmigung des zuständigen Bereichsleiters. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung ist sicherzustellen, dass der Betroffene auf die Beauftragung des Drittunternehmens bzw. Vertragsgestaltung, die Festlegung der von dem Drittunternehmen zu erbringenden Leistung, die Beurteilung der Leistung und die Leistungsabrechnung keinen Einfluss hat oder nehmen könnte.

 

4.4 Wettbewerb gegenüber dem Stadtwerke Meiningen Konzern

Es ist untersagt, ein Unternehmen zu führen oder für ein Unternehmen zu arbeiten, das mit einer SWM-Gesellschaft im Wettbewerb steht, außer wenn der Stadtwerke Meiningen Konzern an diesem Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt sind. Dies gilt auch für Nebentätigkeiten, die eine Konkurrenzsituation für den Stadtwerke Meiningen Konzern darstellen könnten. Direkte oder indirekte Beteiligungen an einem Wettbewerbsunternehmen müssen der Personalabteilung mitgeteilt werden, wenn die Beteiligung ein Prozent des Grundkapitals überschreitet.

 

4.5 Keine Nutzung von Insiderinformationen für private Zwecke

Mitarbeitern ist es untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Stadtwerke Meiningen Konzern erhalten, dazu zu nutzen, finanzielle oder geschäftliche Vorteile für sich oder Dritte zu erzielen.

 

4.6 Anzeige von entgeltliche Nebentätigkeiten und Einhaltung der Vorgaben

Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist dem Stadtwerke Meiningen Konzern rechtzeitig vor deren Ausübung schriftlich anzuzeigen. Die Nebentätigkeit darf nicht dazu geeignet sein, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Interessen des Stadtwerke Meiningen Konzern zu beeinträchtigen. Die Nutzung und Beanspruchung von Material, Einrichtungen und Personal des Stadtwerke Meiningen Konzern bei der Ausübung einer Nebentätigkeit sowie deren Ausübung während der Arbeitszeit sind grundsätzlich nicht gestattet.

 

5. Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten

5.1 Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken

Der Stadtwerke Meiningen Konzern duldet keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken. Verboten und strafbar ist sowohl die Gewährung als auch die Annahme von Zuwendungen zur Beeinflussung von Entscheidungen. Im Umgang mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie staatlichen Stellen dürfen Mitarbeiter Zuwendungen nur dann annehmen oder gewähren, wenn ausgeschlossen ist, dass hierdurch der Eindruck einer Beeinflussung von Entscheidungen entstehen kann.

 

5.2 Gewährung und Annahme von Zuwendungen

Sachgeschenke, Bewirtungen, Einladungen und sonstige Zuwendungen dürfen Mitarbeiter nur dann gewähren und annehmen, wenn sie keinen unangemessenen hohen Wert haben und weder die Grenzen der Geschäftsüblichkeit noch den persönlichen Lebensstandard der Beteiligten übersteigen. In Zweifelsfällen ist die Zuwendung vorab mit der Stabstelle Konzernrevision abzustimmen.

Geldgeschenke und nicht marktübliche Rabatte dürfen Mitarbeiter weder gewähren noch annehmen.

 

5.3 Faires Wettbewerbsverhalten und Einhaltung der geltenden Gesetze

Der Stadtwerke Meiningen Konzern verhält sich im Wettbewerb fair und beachtet die geltenden Gesetze. Ein Verstoß kann zu schweren Strafen für den Stadtwerke Meiningen Konzern und die handelnden Personen führen. Gegen Unternehmen können hohe Bußgelder verhängt werden. Darüber hinaus können im Rahmen zivilrechtlicher Klagen hohe Schadensersatzzahlungen festgesetzt werden.

Alle Geschäfte werden in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen geführt. Unzulässig sind vor allem ausdrückliche oder stillschweigende, formale oder informelle Absprachen, Vereinbarungen, Abstimmungen oder ein Informationsaustausch mit Wettbewerbern über wettbewerbsrelevante Informationen wie z.B. Preise, Preiskalkulation, Preisbestandteile und andere Konditionen, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen, Aufträge und Auftragseingang, Kapazitäten, Erzeugungsmengen und -quoten, zukünftiges Marktverhalten.

 

5.4 Rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln unserer Geschäftspartner

Der Stadtwerke Meiningen Konzern tätigt seine Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern. Der Stadtwerke Meiningen Konzern vermeidet Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie Grundsätze dieses Verhaltenskodexes missachten und keine geeigneten Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen. Wichtigen Geschäftspartnern ist dieser Verhaltenskodex zur Kenntnis zu bringen.

 

5.5 Spenden und Sponsoring

Der Stadtwerke Meiningen Konzern engagiert sich in begrenztem Umfang auch durch Sponsorentätigkeit oder die Vergabe von Spenden. Hierbei sind die folgenden Grundsätze zu beachten.

Die Vergabe einer Spende muss transparent sein und dokumentiert werden. Spenden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt werden.

Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung und setzt ein durch Verantwortung, Angemessenheit und Transparenz geprägtes Handeln voraus. Sponsoringaktivitäten dürfen nur für einen seriösen geschäftlichen Zweck erfolgen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der vom Sponsoringnehmer gewährten Gegenleistung stehen und in einem schriftlichen Vertrag niedergelegt werden. Durch ein Sponsoring darf nicht der Anschein einer unzulässigen Beeinflussung des Sponsoringnehmers in Bezug auf Verhandlungen oder Entscheidungen entstehen.

 

5.6 Erklärung von Erlassen

Für die Erklärung von Erlassen, Teilerlassen, die Erbringung einer Leistung, die über das vertraglich Vereinbarte oder gesetzlich Vorgesehene hinausgeht (Übererfüllung), sowie den Abschluss von Vergleichen im Namen einer SWM-Gesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und deren Beachtung angemessen dokumentiert sein:

Erlasse, Teilerlasse und Vergleiche mit einem Gegenstandswert von bis zu 50.000 Euro, die namens einer SWM-Gesellschaft erklärt werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Führungskraft des handelnden Mitarbeiters. Für darüber hinausgehende Beträge sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.

 

5.7 Einschaltung von Vermittlern

Die Einschaltung von Vermittlern, Agenten und Beratern (nachfolgend „Vermittler" genannt) ist ein wesentliches und unumgängliches Mittel für einen erfolgreichen Marktauftritt. Andererseits kann die Einschaltung derartiger Dritter als Gestaltungsmittel zur Verschleierung von illegalen Zahlungen und zur Umgehung des Korruptionsverbots genutzt werden. Beim Abschluss von Verträgen mit Vermittlern ist bereits der bloße Eindruck eines Missbrauchs zu vermeiden.

Vermittlerverträge dürfen nur mit Personen und Gesellschaften geschlossen werden, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Fortentwicklung des Stadtwerke Meiningen Konzerns beitragen. Die Auswahl des Vermittlers erfolgt anhand eines detaillierten Anforderungsprofils und wird dokumentiert. Vermittlerverträge bedürfen der Schriftform und haben die vereinbarten Leistungen detailliert zu beschreiben. Die Höhe der Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. Zahlungen erfolgen grundsätzlich erst, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

Werden im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen an Dritte Vermittler beauftragt, dürfen diesen keine Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf die Vergabeentscheidung eingeräumt werden.

 

5.8 Auswahl von Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen

Die Auswahl von Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen erfolgt in einem vorab festgelegten Verfahren nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden, soweit möglich, auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben. Maßgebend sind hier die Einkaufsrichtlinien des Stadtwerke Meiningen Konzerns.

Jeder mit der Auswahl von Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen befasste Mitarbeiter hat ein persönliches Interesse, das das Auswahlverfahren beeinflussen könnte, seinem Vorgesetzten mitzuteilen.

 

6. Umgang mit Informationen

6.1 Verschwiegenheitspflicht

Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten des Stadtwerke Meiningen Konzerns sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über Geschäftspartner und Kunden des Stadtwerke Meiningen Konzerns verpflichtet. Vertraulich sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen, zum Beispiel, weil sie für Wettbewerber oder potentielle Lieferanten von Nutzen sein und bei ihrer Offenlegung dem Stadtwerke Meiningen Konzern schaden könnten. Nur ausdrücklich hierzu autorisierte Personen sind befugt, Informationen, die den Stadtwerke Meiningen Konzern oder ihre Geschäftspartner betreffen, an die Öffentlichkeit oder an Dritte weiterzugeben. Im Zweifel sind interne Informationen gegenüber Dritten immer vertraulich zu behandeln.

 

6.2 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten sicher aufbewahrt werden und dürfen nur unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen werden. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein. Ihre Rechte sind zu wahren.

 

6.3 Sicherung vertraulicher Daten

Alle Mitarbeiter sind zur aktiven Sicherung vertraulicher Daten gegen Zugriff durch Dritte entsprechend den jeweils aktuellen Richtlinien verpflichtet.

 

6.4 Respekt der Unabhängigkeit der Medien und der Politik

Der Stadtwerke Meiningen Konzern respektiert die professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und Medien. Für die Gewährung von Zuwendungen an Journalisten und sonstige Vertreter der Medien gilt Ziffer 5.1. entsprechend. Die SWM verhalten sich parteipolitisch neutral.

 

7. Einhaltung des Verhaltenskodex und Sanktionen

Alle Mitglieder der Geschäftsführungen der SWM-Gesellschaften und Mitarbeiter des Stadtwerke Meiningen Konzerns sind verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten. Die Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Vermittlung und Umsetzung der darin enthaltenen Leitlinien. Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes verantwortlich. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich seines eigenen Verhaltens oder des Verhaltens eines anderen hat jeder Mitarbeiter kompetenten Rat einzuholen.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zu Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und dessen Bestand wie auch Schadensersatzforderungen führen. Sie können auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Meiningen, 01.03.2017

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