Sponsoring
Wir machen uns stark für Vereine

Als kommunales Stadtwerk übernehmen wir Verantwortung für die Energie- und Trinkwasserversorgung in Meiningen. Darüber hianus unterstützen wir unterschiedliche Vereine, Veranstaltungen und gemeinnützige Projekte in unserem Versorgungsgebiet durch Sponsoring und Spenden.

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit

Unser Engagement für die gute Sache

Als kommunales Unternehmen unterstützen wir Vereine, Veranstaltungen und gemeinnützige Projekte in Meiningen und unserem Versorgungsgebiet. Die Förderung erfolgt abhänig vom jeweiligen Vorhaben in Form eines Sponsorings oder einer Spende. Unser gesellschaftliches Engagement ist Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes.

Unsere Spenden- und Sponsoringaktivitäten konzentrieren sich auf die Stadt Meiningen und unser Versorgungsgebiet. Für die Förderung stehen jährlich begrenzte Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grund können nicht alle eingehenden Anfragen berücksichtigt werden.

Sie möchten durch uns unterstützt werden?

Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens per E-Mail. Stellen Sie darin Ihren Verein, Ihre Veranstaltung oder Ihr Projekt kurz vor und erläutern Sie, wofür die Unterstützung benötigt wird. Ergänzend können Sie Ihrer Anfrage eine kurze Präsentation oder aussagekräftige Bilder beifügen. Bitte geben Sie außerdem die gewünschte Fördersumme beziehungsweise den benötigten Sachwert an.

Jede Anfrage wird von unserem zuständigen Gremium geprüft. Bitte geben Sie eine Ansprechperson, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen an.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige E-Mail an presse@stadtwerke-meiningen.de

Voraussetzung für eine Spende ist, dass die empfangende Organisation steuerbegünstigt und zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung berechtigt ist. Diese Voraussetzung gilt nicht automatisch für ein Sponsoring, dem eine vereinbarte Gegenleistung gegenübersteht.

Sponsoringpartner, die unser Logo verwenden, müssen uns die entsprechende Gestaltung vor der Veröffentlichung beziehungsweise Druckfreigabe zur Prüfung vorlegen.

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