stadtwerke.barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung

Die Stadtwerke Meiningen GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stadtwerke-meiningen.de.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

Ein zentraler Aspekt, den wir in unserer Barrierefreiheitserklärung besonders hervorheben möchten:
Für das kommende Jahr ist ein vollständiger Relaunch unserer Website geplant. Dabei wird die Barrierefreiheit von Beginn an in allen Entwicklungs- und Designprozessen berücksichtigt, um eine umfassend barrierefreie Nutzung sicherzustellen.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren 

iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.

b) Inhaltliche Barrieren 

Unzureichende Aufbereitung von Video- und Audioinhalten: Es fehlen häufig Untertitel, vollständige Transkripte oder Audiodeskriptionen, was die barrierefreie Nutzung erheblich einschränkt.

Nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.

d) Unverhältnismäßige Belastung 

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.

Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

Viele der vor dem 28.06.2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde. Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. 

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription: Videos, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung. Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht

4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung 

Die Stadtwerke Meiningen GmbH ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Meiningen. Zum Leistungsangebot gehören die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb von Netzen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Parkhäuser, E-Mobilität, Bade- und Saunaeinrichtungen. Die Website informiert über Tarife, Kundenportal, Dienstleistungen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Standorte.

Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Kunden können über die Website Tarifinformationen einsehen, sich über Produkte informieren und bei Bedarf Kontakt aufnehmen. Informationen zu Vertragsabschlüssen oder Änderungen beispielsweise bei Umzügen sind verfügbar. Serviceleistungen zur Mobilität und Freizeit (z. B. eCarsharing, Parkplätze, Freizeiteinrichtungen) werden beschrieben.
Die Inhalte der Website sind überwiegend in klar strukturierter, textbasierter Form zugänglich. Sollten einzelne Funktionen wie Formulare, Buchungs- oder Portalfunktionen sowie multimediale Inhalte nicht vollständig barrierefrei nutzbar sein, stellen die Stadtwerke Meiningen die benötigten Informationen auf Anfrage auch telefonisch oder in barrierefreiem Format zur Verfügung.

5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.10.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

6. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Stadtwerke Meiningen GmbH    
Utendorfer Str. 122
98617 Meiningen
E-Mail: presse(at)stadtwerke-meiningen.de

7. Schlichtungsverfahren

Beschwerdemöglichkeit und Marktüberwachung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website oder mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die in dieser Erklärung genannte Kontaktstelle wenden. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Verbraucherschutz / Marktüberwachung
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

 

persönlicher Kundenservice

+49 3693 484-300

Onlineservice
z.B. Zählerstandsmeldung, An-, Ab- oder Ummeldung

24-Stunden-Störungsnummer
+49 3693 484-200