Kontakt
Im Kundenportal können Sie bequem
- Ihre neue Bankverbindung hinterlegen
- den Abschlag ändern
- Ihre Kontaktdaten ändern etc.
Für die Registrierung werden die Kundennummer und Zählernummer benötigt – beides finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Erfahrungsgemäß gehen in den ersten Wochen nach Versendung der Abrechnungen besonders viele Rückfragen bei uns ein. Wir bitten daher um Verständnis, falls es zu Wartezeiten in unserem Kundenservice kommt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen und eine Musterrechnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Fragen zur Jahresabrechnung 2025
Wann erhalte ich mein Guthaben?
Ihr Guthaben aus der Jahresabrechnung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.
Sofern wir zur Auszahlung Ihre Bankverbindung benötigen, finden Sie den Hinweis auf Ihrer Rechnung. Ihre Kontodaten können Sie uns bequem im Kundenportal mitteilen oder Sie schreiben uns hierzu eine E-Mail. Bitte geben Sie bei jedem Schriftverkehr Ihre Kundennummer an.
Wie wurde meine neue Abschlagshöhe ermittelt?
Der kĂĽnftige monatliche Abschlagsbetrag fĂĽr das Jahr 2026 berechnet sich anhand des Vorjahresverbrauchs (2025) und den jeweils aktuell gĂĽltigen Preisen Ihrer Tarife.
Zu viel gezahlte Abschläge erhalten Sie bei der nächsten Jahresabrechnung zurück; zu wenig entrichtete Energiekosten werden durch uns nachgefordert.
Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag anpassen?
Da der Vorjahresverbrauch und die aktuellen Konditionen Ihres Tarifs bzw. Ihrer Tarife bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe einbezogen wurden, sollte in der Regel keine Abschlagserhöhung erforderlich sein.
Erwarten Sie durch einen Gerätekauf oder andere Umstände einen höheren Verbrauch? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Abschlagsbeträge rechtzeitig nach oben anzupassen, damit Sie bei der nachfolgenden Jahresabrechnung mit keiner hohen Nachzahlung rechnen müssen.
Abschlagserhöhungen können Sie bei uns auf den üblichen Wegen vornehmen. Besonders bequem geht dies rund um die Uhr über unser Kundenportal.
Sofern Sie Ihren Abschlag senken möchten, ist dies im Kundenportal nicht möglich. Bitte teilen Sie uns in einem solchen Fall die gewünschte Höhe samt entsprechenden Nachweisen (z.B. aktuellen Zählerstand) bitte per E-Mail mit. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.
Wie viele Abschläge müssen gezahlt werden?
Für ein volles Kalenderjahr sind bei den Stadtwerken Meiningen elf Abschlagszahlungen zu leisten – von Februar bis Dezember. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung bzw. bei Neukunden Ihrem Begrüßungsschreiben.
Was ist unter „zuzüglich bestehende Forderung“, „angeforderten Abschlägen“ und „abzüglich bestehendes Guthaben“ zu verstehen?
Der Betrag der „angeforderten Abschläge“ ergibt sich aus den jeweiligen bis zum Stichtag 31.12. vereinbarten bzw. durch uns angeforderten Abschlägen.
Sollten Sie nicht alle angeforderten Abschläge oder Gebühren (Mahn- und Sperrkosten u.Ä.) beglichen haben, erscheint auf der Rechnung die Position „zuzüglich bestehende Forderung“.
Gegebenenfalls zu viel entrichtete Abschläge oder ein aus der letzten Jahresrechnung bestehendes Guthaben sind unter der Position „abzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt.
Wie wurden meine Zählerstände ermittelt?
Hierfür gibt es unterschiedliche Verfahren, die ggf. miteinander kombiniert werden, um Ihren Zählerstand zum jeweiligen Stichtag zu ermitteln:
Ablesung Netzbetreiber bzw. EVU:
Im Oktober 2025 erfolgte die Ablesung der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler in circa einem Drittel des Netzgebiets der Stadtwerke Meiningen. Rund zwei Drittel der Kundinnen und Kunden wurden gebeten, ihre Zählerstände selbst abzulesen und zu übermitteln.
Befindet sich die Entnahmestelle nicht im Netz der Stadtwerke Meiningen, stellt uns Ihr Netzbetreiber in den meisten Fällen mindestens einmal im Jahr einen Zählerstand zur Verfügung.
Ablesung Kunde:
Möglicherweise haben Sie uns Ende des vergangenen Jahres auch selbst abgelesene Zählerstände übermittelt.
Hochrechnung Netzbetreiber:
Wurde Ihr Zähler nicht exakt zum 31.12.2025 abgelesen, wird Ihr Zählerstand zum Stichtag automatisch rechnerisch ermittelt. Dieser Vorgang wird auch als Hochrechnung bezeichnet.
Schätzung:
Liegt die letzte Ablesung weiter zurück, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Verbrauchsabrechnung geschätzt.
Einen Hinweis auf die entsprechenden Verfahren finden Sie innerhalb der Verbrauchsermittlung auf Ihrer Jahresabrechnung.
Auf der Rechnung wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) angegeben, auf meinem Zähler steht der Verbrauch aber nur in Kubikmeter (m³). Wie wird das umgerechnet?
Energiegehalt und Volumen des Erdgases können abhängig von Druck und Temperatur variieren. Daher müssen die Kubikmeter durch eine Umrechnungsformel (m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh) in Kilowattstunden umgerechnet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie die Angaben zum Brennwert und die Zustandszahl direkt auf Ihrer Rechnung.
Die Rechnung erscheint mir zu hoch! Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2025 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.
Nur sofern offensichtliche Fehler vorliegen, berechtigt dies zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung.
Mein Guthaben ist sehr hoch! Kann das stimmen?
Sofern Sie Zweifel haben, vergleichen Sie auch in diesem Fall bitte zunächst den entsprechenden Zählerstand auf der Rechnung mit dem tagesaktuellen Stand. Weicht der in der Jahresrechnung ermittelte Zählerstand zum 31.12.2025 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir ggf. eine Korrekturrechnung vornehmen können.
Was kann ich tun, wenn ich meine Nachzahlung nicht begleichen kann?
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – gemeinsam finden wir eine Lösung.
An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Fragen und Beschwerden richten Sie bitte an:
Stadtwerke Meiningen GmbH
Utendorfer StraĂźe 122
98617 Meiningen
Telefon: 03693 484-300
Telefax: 03693 484-369
Internet: www.stadtwerke-meiningen.de
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-meiningen.de
Wir sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von einem Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Wir sind verpflichtet an einem solchem Verfahren teilzunehmen. Im Bereich Fernwärme nehmen wir nicht teil.
Voraussetzung für die Beantragung eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und innerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
FriedrichstraĂźe 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 0
Telefax: 030 2757240 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
