Der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist ab dem 06.06.2025 nach dem Beschluss BK6-22-024 nebst Anlagen und gemäß Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024 abzuwickeln. Damit wird den neuen Vorgaben wird dem § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung getragen. Diese Änderung gilt zunächst für Stromverträge, wird aber in Zukunft voraussichtlich auch auf Gaslieferverträge ausgeweitet.
Damit treten deutschlandweit wichtige Änderungen für Stromkunden in Kraft: Der Lieferantenwechsel muss innerhalb von 24 Stunden technisch vollzogen werden. Das betrifft den technischen Vorgang – die bestehenden individuellen Kündigungsfristen gemäß dem jeweiligen Vertragabschluss zwischen Kunde und Energieversorger bleiben unverändert.
Wichtig für alle Kundinnen und Kunden: Rückwirkende Ab- und Anmeldungen beim Energieversorger sind nicht mehr zulässig und technisch nicht umsetzbar.
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Fragen und Antworten zum 24 Stunden Lieferantenwechsel
Was bedeutet der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“?
Ab dem 6. Juni wird es möglich sein, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden den Energieanbieter zu wechseln. Energieversorger – also auch wir – sind gesetzlich verpflichtet, diesen schnellen Wechsel technisch zu ermöglichen. Grundlage dafür ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Ziel der neuen Regelung ist es, den Energiemarkt flexibler, schneller und verbraucherfreundlicher zu gestalten.
Wichtig: Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Verträge bleiben weiterhin gültig.
Was bedeutet das fĂĽr Sie als Kundinnen und Kunden?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie sich rechtzeitig um die An-/Abmeldung kümmern. Wir empfehlen, uns als Ihren Energieversorger mindestens sechs Wochen im Voraus zu informieren – so ist es auch in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen. Dadurch vermeiden Sie die Abrechnung von Zeiträumen, in denen Sie nicht mehr oder noch nicht Nutzer der betreffenden Abnahmestelle waren.
Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Der Wechsel zu unseren Energieprodukten ist online möglich. Nutzen hierzu idealerweise unser Kundenportal. Sobald Sie alle Daten angegeben haben, kümmern wir uns um alles Weitere – inklusive der Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Wichtig ab dem 6. Juni: Für den Anbieterwechsel benötigen wir die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese ersetzt künftig die Zählernummer und dient dazu, Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zuzuordnen.
Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:
- Kundennummer (sofern vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Ihren vollständigen Namen
- Einzugs- oder Auszugsdatum
- Rechnungsanschrift/Verzugsadresse (bei Auszug)
- MaLo-ID (finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung)
Was ist die MaLo-ID?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer – kurz MaLo-ID – ist eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Ab Juni 2025 ersetzt sie bei Anbieterwechseln die bisher verwendete Zählernummer. Sie wird benötigt, damit der Datenaustausch zwischen den beteiligten Marktpartnern reibungslos funktioniert.
Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Abrechnung. Alternativ erhalten Sie MaLo-ID auch von Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Wir als Stadtwerke Meiningen GmbH sind für die Belieferung mit Strom in folgenden Orten der zuständige Netzbetreiber: Meiningen Stadtgebiet inkl. der Ortsteile Dreißigacker und Herpf und in den Konzessionsgebieten Kühndorf, Christes, Schwarza und Utendorf.
Was muss ich bei meinem Umzug ab sofort beachten?
Die neue Regelung für An- oder Abmeldungen im Rahmen eines Umzugs greifen bereits. Möchten Sie Ihren Energieliefervertrag ummelden, informieren Sie uns mindestens sechs Wochen im Voraus – so ist es auch in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen.
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab sofort nicht mehr möglich. Durch die technische Umstellung können Änderungen nur noch für einen in der Zukunft liegenden Termin vorgenommen werden.
Außerdem gilt: Am Tag des Ein- bzw. Auszugs müssen Sie den jeweiligen aktuellen Zählerstand ablesen und uns diesen idealerweise taggleich mitteilen. Per Mail, Telefon oder über das Kundenportal.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Wenn Sie uns Ihren Ein-/Auszug nicht rechtzeitig mitteilen, bleiben Sie weiterhin als Vertragspartner für die Verbrauchsstelle registriert. Das kann bedeuten, dass Sie den Energieverbrauch des Nachmieters bzw. der Nachmieterin bezahlen müssen, da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr möglich sind.
Werde ich wirklich schon 24 Stunden nach meiner Anfrage von einem neuen Anbieter mit Strom versorgt?
Ab dem 6. Juni ist der Anbieterwechsel an Werktagen technisch innerhalb von 24 Stunden umzusetzen. Diese Frist bezieht sich jedoch nur auf die fristgemäße Bearbeitungszeit durch den Energieversorger – also darauf, wie schnell der Wechsel technisch umgesetzt werden muss.
Wichtig: Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und KĂĽndigungsfristen bleiben weiterhin gĂĽltig und mĂĽssen beachtet werden.