Zweifelhafte Methoden von Energieanbietern
Die Tricks und unlauteren Methoden dieser Wettbewerber nehmen mitunter fragwürdige Formen an. In der Vergangenheit gab es Fälle, bei denen sich „Energieberater“ fälschlicher Weise als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgaben und Kunden unter dem Vorwand einer Überprüfung ihrer Tarife zur Nennung ihrer Stromzählernummer aufforderten. Diese Daten in Kombination mit der korrekten Anschrift und dem vollständigen Namen sind bereits ausreichend, um einen Versorgerwechsel anzustoßen. Als aktueller Versorger erfahren wir somit nur auf dem elektronischen Weg, dass sich Kunden vermeintlich für einen anderen Anbieter entschieden haben. Doch zu diesem Zeitpunkt ist es häufig schon zu spät. Teilweise werden Verträge bei den Stadtwerken einfach gekündigt, obwohl keine Vollmacht des Kunden vorliegt.
Sollten Sie versehentlich doch einmal auf eine dieser Maschen hereingefallen sein, ist schnelles handeln oft entscheidend. Ihre Widerrufsrechte als Verbraucher sind in der Vergangenheit erweitert worden, wonach privaten Verbrauchern bei der Belieferung von Strom und Gas ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Widerrufsfrist beginnt dabei in der Regel bei Vertragsschluss und läuft 14 Tage. Allerdings nur, wenn der Verbraucher auch über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Nach dieser 14-tägigen Frist kann der Vertrag allerdings nur widerrufen werden, wenn bei Vertragsschluss keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgte. In jedem Falle empfiehlt sich bei diesen unredlichen Methoden, Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Auf www.verbraucherzentrale.den finden Sie wichtige Hinweise und Tipps.
Wir empfehlen all unseren Kunden, Verträge stets gründlich zu überprüfen und niemals unter Zeitdruck zu unterschreiben. Sollten Mitarbeiter der Stadtwerke Meiningen bei Ihnen klingeln, lassen Sie sich im Zweifelsfall immer den Dienstausweis vorzeigen. Alle von uns beauftragten Mitarbeiter können sich stets korrekt ausweisen. Achten Sie bei Telefonanrufen immer auf die im Display angezeigte Rufnummer. Telefonanrufe aus dem Kundenservice der Stadtwerke Meiningen erfolgen nie mit unterdrückter Rufnummer und stets mit Meininger Vorwahl (03693).
