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Stadtwerke Meiningen lesen ab 16. November Zähler im Netzgebiet ab

Die Ablesung betrifft alle Zähler der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme in den jeweiligen Netzgebieten der Stadtwerke Meiningen.

Ab 16. November 2020 bis zum 8. Januar 2021 erfassen die Stadtwerke Meiningen turnusmäßig die Zählerstände für die Jahresabrechnung. Die Ablesung betrifft alle Zähler der Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Versorgungsgebiet der Stadt Meiningen sowie die Stromzähler in den Orten Utendorf, Christes, Kühndorf und Schwarza. In der Zuständigkeit als grundzuständiger Messstellenbetreiber werden die Zähler aller Haushalte und Unternehmen abgelesen – unabhängig welcher Energieversorger als Lieferant gewählt wurde.

Die Stadtwerke bitten um Unterstützung, den Ableserinnen und Ablesern Zutritt zu den Zählwerken zu ermöglichen und die Anschlussräume entsprechend freizuhalten. Die Ableser können sich stets mittels eines Ableseausweises in Verbindung mit dem Personalausweis legitimieren und nehmen einzig den Ableseauftrag wahr, es erfolgen weder Tarifberatungen noch sind Vertragsabschlüsse möglich.

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens bzgl. des SARS-COV2-Virus behalten sich die Stadtwerke Meiningen vor, auf eine Vor-Ort-Ablesung der Zählwerke (insbesondere in Einfamilienhäusern) zu verzichten.  In diesem Falle erhalten die betroffenen Haushalte eine Aufforderung zur Selbstablesung.

Für Kunden, die zum angekündigten Termin nicht angetroffen werden, hinterlassen die Ableser der Stadtwerke Meiningen eine blaue Ablesekarte im Briefkasten, mit der Bitte um Selbstablesung. Für die Übermittlung der Zählerstände wurde im Kundenportal eigens ein Online-Service eingerichtet, welcher über den Link  www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung  erreichbar ist. Wichtige Hinweise zur Ablesung  der unterschiedlichen Zählwerke können hier eingesehen werden. Auch per Post oder per E-Mail können die Ablesedaten alternativ wie gewohnt übermittelt werden.

Zählerstände, die nach dem 8. Januar 2021 eingereicht werden, können für die Jahresabrechnung 2020 nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen sind die Stadtwerke zu einer Schätzung des Zählerstandes zum 31.12.2020 berechtigt, die auf Basis des Vorjahresverbrauchs erfolgt.

Voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgt der Versand der Jahresrechnungen. Für den gesamten Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 legen die Stadtwerke Meiningen die reduzierten Umsatzsteuersätze von 16 % bzw. 5 % zu Grunde. Möglich machen dies steuerrechtliche Umsetzungsspielräume, die seitens der Stadtwerke vollumfänglich zu Gunsten der belieferten Kunden beansprucht werden.

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