Alle Haushalte und Unternehmen, die eine Aufforderung zur Selbstablesung der Zählwerke erhalten haben, werden seitens der Stadtwerke Meiningen gebeten, die erforderlichen Zählerstände bis spätestens 8. Januar zu übermitteln. Dies soll vorzugsweise per Rücksendung der Ablesekarte, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-meiningen.de oder bequem online über www.stadtwerke-meiningen.de/ablesung erfolgen. Aufgrund der derzeitigen Schließung ist es nicht möglich, diese Informationen persönlich im Kundenzentrum mitzuteilen. Bei der telefonischen Kontaktierung des Kundenservices sind gewisse Wartezeiten leider nicht auszuschließen.
Zählerstände, die nicht bis zum 8. Januar eingegangen sind, werden für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis des Vorjahresverbrauches geschätzt. Der abgelesene Zählerstand dient nicht nur Verbrauchsabrechnung des Energielieferanten gegenüber dem Kunden, sondern auch der Abrechnung der Netznutzung zwischen den Stadtwerken als Netzbetreiber und dem jeweiligen Energielieferanten. Daher werden auch die Zählerstände der Haushalte und Gewerbetreibenden benötigt, die nicht durch die Stadtwerke Meiningen beliefert werden.