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Dezember Soforthilfe 2022

Finanzielle Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden

Die Preise für Energie sind im Jahr 2022 stark gestiegen. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmenpakete beschlossen, um den Preisentwicklungen entgegenzuwirken. Unter anderem werden Gas- und Fernwärmekunden über eine kurzfristige finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG), der sog. „Soforthilfe“, entlastet. Die Dezember-Soforthilfe wird vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert.

Konkret heißt das, alle berechtigten Gas- und Wärmeverbraucher müssen im Monat Dezember 2022 keinen Abschlag zahlen. Es wird je Kunde ein sogenannter Entlastungsbetrag ermittelt, den wir jedem Kundenkonto gutschreiben. Auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie dann die Höhe des Entlastungsbetrages, sowie die Höhe des nicht angeforderten Dezember-Abschlags.

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