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Stadtwerke richten Hilfsangebot an Meininger Unternehmen

Unter gewissen Voraussetzungen können Unternehmen eine Stundung der Abschläge beantragen.

Unzählige Gastronomien, Hotels, Sport- und Freizeiteinrichtungen und Einzelhändler diverser Branchen haben ab Mittwoch nur noch eingeschränkt geöffnet beziehungsweise gänzlich geschlossen und werden teils drastische Umsatzeinbußen verzeichnen. Die Stadtwerke Meiningen helfen diesen Unternehmen und stunden vorübergehend deren Abschläge für Strom, Gas, Wasser und Wärme. Voraussetzung ist ein in formloser Antrag der betroffenen Stadtwerke-Kunden. „Wir möchten schnell und möglichst unbürokratisch helfen“ ist laut Rolf Hagelstange, Geschäftsführer der Stadtwerke Meiningen, die Divise.

Der formlose Antrag der Unternehmen muss kurzfristig bis spätestens Montag bei den Stadtwerken vorliegen. Daraus hervorgehen muss, dass der Kunde direkt von dem Erlass des Thüringer Landesverwaltungsamtes betroffen ist. Sofern für die Abschlagszahlungen eine Einzugsermächtigung vorliegt, muss diese entzogen werden. Der Antrag soll vorzugsweise per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-meiningen.de gerichtet werden. Von einer persönlichen Abgabe des Antrags bitten die Stadtwerke abzusehen, da das Kundenzentrum ab Montag (23. März) für den Publikumsverkehr geschlossen ist.

Die Abschläge für Strom, Gas, Wasser und Wärme werden vorübergehend gestundet und spätestens mit der nächsten Verbrauchsabrechnung nachgefordert. Im Sinner aller Kunden verzichten die Stadtwerke Meiningen zeitweise auf den Versand von Mahnung. Bis auf weiteres finden keine Zählersperrungen statt.

Das Kundenzentrum und der technische Bereich der Stadtwerke sind vorsorglich ab kommenden Montag (23. März) für den Publikumsverkehr geschlossen. Kunden, die einen Vorkassezähler besitzen, sind zwingend angehalten den dazugehörigen Schlüssel noch in den nächsten Tagen am Kassenautomat in der Stadtwerke Zentrale aufzuladen. Die betroffenen Kunden wurden bereits bzw. werden noch direkt vom Kundenservice informiert.

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